BMF - Schreiben vom 09.12.1999 IV C 2 - S 2175 - 30/99
Fundstellen:
BStBl 1999 I 1127
BMF - Schreiben vom 09.12.1999 (IV C 2 - S 2175 - 30/99) - DRsp Nr. 2008/81410
BMF, Schreiben vom 09.12.1999 - Aktenzeichen IV C 2 - S 2175 - 30/99
DRsp Nr. 2008/81410
§ 6 EStG Abzinsungszeiträume bei Rückstellungen für „bergrechtliche” Verpflichtungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e Satz 2 EStG; BMF-Schreiben vom 17. November 1999 (Geschäftszeichen wie oben)
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e Satz 2 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 ist Abzinsungszeitraum von Rückstellungen für Sachleistungsverpflichtungen der Zeitraum bis zum Beginn der Erfüllung. Bei der Bewertung von Rückstellungen wegen „bergrechtlicher” Verpflichtungen gilt für die Bemessung des Abzinsungszeitraumes und die Auswirkungen auf eine Abzinsung der Rückstellungen nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder folgendes:
Braunkohle
I. Wiedernutzbarmachung (Auffüllung, Restraumgestaltung und Rekultivierung)
Sachverhalt
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