BMF - Schreiben vom 11.11.2016
IV C 6 - S 2134/10/10003-02

BMF - Schreiben vom 11.11.2016 (IV C 6 - S 2134/10/10003-02) - DRsp Nr. 2016/80732

BMF, Schreiben vom 11.11.2016 - Aktenzeichen IV C 6 - S 2134/10/10003-02

DRsp Nr. 2016/80732

Wirtschaftliche Zurechnung bei Wertpapiergeschäften; Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 18. August 2015 - I R 88/13 -

Mit Urteil vom 18. August 2015 hat der BFH für Recht erkannt, dass das wirtschaftliche Eigentum an Aktien, die im Rahmen einer sog. „Wertpapierleihe” an den „Entleiher” zivilrechtlich übereignet wurden, ausnahmsweise beim „Verleiher” verbleiben könne, wenn die zivilrechtliche Position des „Entleihers” lediglich eine formale sei. Dies ergebe sich in dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall aus den Bestimmungen der abgeschlossenen Leihverträge und der Art ihres Vollzugs. Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten bezugnehmend auf das BFH-Urteil vom 18. August 2015 für die wirtschaftliche Zurechnung bei Wertpapierleihen, Kassa-Geschäften und anderen Wertpapiergeschäften die folgenden Grundsätze:

I. Einordnung eines Wertpapierdarlehens („Wertpapierleihe”)