BMF - Schreiben vom 13.02.2024
IV C 1 - S 2401/19/10001 :009

BMF - Schreiben vom 13.02.2024 (IV C 1 - S 2401/19/10001 :009) - DRsp Nr. 2024/80069

BMF, Schreiben vom 13.02.2024 - Aktenzeichen IV C 1 - S 2401/19/10001 :009

DRsp Nr. 2024/80069

Kapitalertragsteuer Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG;; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 23. Mai 2022 (BStBl 2022 I S. 860)

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 23. Mai 2022 (BStBl 2022 I Seite 860) wie folgt geändert:

Das Inhaltsverzeichnis zu III. wird wie folgt gefasst:

„III. Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens oder eines Spezial-Investmentfonds oder eines inländischen Betreibers / einer inländischen Zweigniederlassung eines ausländischen Betreibers einer Internet-Dienstleistungsplattform (Muster II)

1. Allgemeines 43
2. Berechtigung zur Ausstellung 44
3. Abweichende Anschrift 45
4. Muster der Steuerbescheinigung 46 - 47
5. Umfang der zu bescheinigenden Angaben 48 - 53
6. Anteilseigner 54
7. Anteile im Gesamthandsvermögen 55
8. Inländisches Kreditinstitut 56“

Die Überschrift vor Randnummer 43 wird wie folgt gefasst:

„III. Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens oder eines Spezial-Investmentfonds oder eines inländischen Betreibers / einer inländischen Zweigniederlassung eines ausländischen Betreibers einer Internet-Dienstleistungsplattform (Muster II)

1. Allgemeines“