BMF - Schreiben vom 13.04.2022
IV C 2 - S 2770/19/10004 :005

BMF - Schreiben vom 13.04.2022 (IV C 2 - S 2770/19/10004 :005) - DRsp Nr. 2022/80309

BMF, Schreiben vom 13.04.2022 - Aktenzeichen IV C 2 - S 2770/19/10004 :005

DRsp Nr. 2022/80309

Organschaft: Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einlagelösung nach § 14 Absatz 4 KStG i. d. F. des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts

Hiermit übersende ich den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einlagelösung nach § 14 Absatz 4 KStG ausschließlich in elektronischer Form.

Der Entwurf des BMF-Schreibens befasst sich mit den Änderungen der Behandlung von Minder- und Mehrabführungen in körperschaftsteuerlichen Organschaftsfällen. Die bisherige Bildung steuerlicher Ausgleichsposten wurde infolge der Neuregelung des § 14 Absatz 4 KStG im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25. Juni 2021 (BStBl 2021 I, Seite 889) durch die Einlagelösung ersetzt.

Sofern Sie eine Stellungnahme zu dem Entwurf abgeben möchten, bitte ich diese bis zum 13. Mai 2022 per E-Mail an IVC2@bmf.bund.de zu übermitteln.

Bis zu diesem Zeitpunkt eingehende Stellungnahmen werden in die abschließende Erörterung des Entwurfs des BMF-Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder einbezogen.

Oberste Finanzbehörden der Länder

Bundeszentralamt für Steuern

ENTWURF

Anwendungsfragen zur Einlagelösung nach § 14 Absatz 4 KStG i. d. F. des KöMoG

Sitzung KSt/GewSt I/2022 zu TOP I/6