BMF - Schreiben vom 15.12.2016
IV C 5 - S 2334/16/10003

BMF - Schreiben vom 15.12.2016 (IV C 5 - S 2334/16/10003) - DRsp Nr. 2017/80039

BMF, Schreiben vom 15.12.2016 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2334/16/10003

DRsp Nr. 2017/80039

Dienstwagenbesteuerung in Leasingfällen; Anwendung des BFH-Urteils vom 18. Dezember 2014, BStBl 2015 II S. 670

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. Dezember 2014,BStBl 2015 II S. 670 in einem Fall mit kommunalem Bezug (sog. „Behördenleasing”) entschieden, eine nach § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG zu bewertende Nutzungsüberlassung liegt nicht vor, wenn das vom Arbeitgeber geleaste Kraftfahrzeug dem Arbeitnehmer auf Grund einer Sonderrechtsbeziehung (hier dem Gemeinderatsbeschluss) im Innenverhältnis zuzurechnen ist, weil er gegenüber dem Arbeitgeber die wesentlichen Rechte und Pflichten des Leasingnehmers hat. Gibt der Arbeitgeber in diesem Fall vergünstigte Leasingkonditionen an den Arbeitnehmer weiter, liegt hierin ein nach § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG zu bewertender geldwerter Vorteil.

Es ist gefragt worden, ob und in welcher Weise dieses BFH-Urteil insbesondere im Hinblick auf das Kriterium einer vom Arbeitsvertrag unabhängigen Sonderrechtsbeziehung auch außerhalb des Behördenleasings anzuwenden ist.

Hierzu gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes: