Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2017 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt:
- USt 1 A | |
- USt 1 H | |
- USt 1 E |
(2) Durch Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe e, Nummer 27 und Artikel 2 Nummer 6 i. V. m. Artikel 23 Absatz 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom
b)
für Ledige, die die Voraussetzungen des §
• | ab 1. März 2016 | 746 Euro; |
• | ab 1. Februar 2017 | 764 Euro. |
Der Pauschbetrag erhöht sich für jede in §
• | zum 1. März 2016 um | 329 Euro; |
• | zum 1. Februar 2017 um | 337 Euro. |
Das BMF-Schreiben vom 6. Oktober 2014 -
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
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