BMF - Schreiben vom 21.12.2001
IV D 1 - S 7532 - 47/01

BMF - Schreiben vom 21.12.2001 (IV D 1 - S 7532 - 47/01) - DRsp Nr. 2008/82341

BMF, Schreiben vom 21.12.2001 - Aktenzeichen IV D 1 - S 7532 - 47/01

DRsp Nr. 2008/82341

Vordruckmuster für die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung nach der Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO

Mit o.g. BMF-Schreiben wurden für Besteuerungszeiträume ab 2002 die Vordruckmuster USt 1 F, Anlage USt 1, 2, 3 F, USt 2 F, USt 3 F, USt 4 F, USt 5 F, USt 6 F und die Anlage USt 6 F für die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung nach der Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO neu eingeführt.

Finanzamt Steuernummer
Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung Nur vom Finanzamt auszufüllen
Eingangsstempel
Zeile Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen
1 Bezeichnung des Gesamtobjekts
2 Lage des Gesamtobjekts
3 Erklärungspflichtiger (Name und Anschrift) Telefonisch erreichbar unter Nr.
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5 Gemeinsamer, von allen Beteiligten bestellter Empfangsbevollmächtigter (Name und Anschrift) Telefonisch erreichbar unter Nr.
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7 Falls kein vertretungsberechtigter Geschäftsführer vorhanden ist, steht dem benannten Empfangsbevollmächtigten im Feststellungsverfahren grundsätzlich die ausschließliche Einspruchs- und Klagebefugnis zu (§ 352 Abgabenordnung, § 48 Finanzgerichtsordnung).
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