BMF - Schreiben vom 24.10.2016
IV C 5 - S 1961/16/10002
Fundstellen:
BStBl 2016 I S. 1194

BMF - Schreiben vom 24.10.2016 (IV C 5 - S 1961/16/10002) - DRsp Nr. 2016/80747

BMF, Schreiben vom 24.10.2016 - Aktenzeichen IV C 5 - S 1961/16/10002

DRsp Nr. 2016/80747

Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2016

Nach § 4 Absatz 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom 30. Oktober 1997 (BGBl 1997 I S. 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2016 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.

Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder auf sie auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i. S. des § 2 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.

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Fundstellen
BStBl 2016 I S. 1194