BMF - Schreiben vom 27.02.2024
III C 2 - S 7282/19/10001 :002

BMF - Schreiben vom 27.02.2024 (III C 2 - S 7282/19/10001 :002) - DRsp Nr. 2024/80077

BMF, Schreiben vom 27.02.2024 - Aktenzeichen III C 2 - S 7282/19/10001 :002

DRsp Nr. 2024/80077

Ausweis einer falschen Steuer in Rechnungen an Endverbraucher;; Folgen aus den Urteilen des BFH vom 13. Dezember 2018 - V R 4/18 und des EuGH vom 8. Dezember 2022, C-378/21

Die Regelungen in § 14c UStG zum unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweis basieren unionsrechtlich auf Art. 203 MwStSystRL. Dieser unterscheidet, anders als die Regelungen in § 14c UStG, nicht zwischen verschiedenen Fallkonstellationen, sondern bestimmt, dass die Mehrwertsteuer von jeder Person geschuldet wird, die diese Steuer in einer Rechnung ausweist.

I. Rechtsprechung zum Steuerausweis an Endverbraucher

Der BFH hat mit Urteil vom 13. Dezember 2018 - V R 4/18 (BStBl II 2024 S. xxx) entschieden, dass die Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG auch bei einer Rechnungserteilung an einen Nichtunternehmer entstehe.