BMF - Schreiben vom 28.09.2022
IV C 5 - S 2361/19/10008 :006

BMF - Schreiben vom 28.09.2022 (IV C 5 - S 2361/19/10008 :006) - DRsp Nr. 2022/80589

BMF, Schreiben vom 28.09.2022 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2361/19/10008 :006

DRsp Nr. 2022/80589

ENTWURF: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023; Stand: 28.09.2022

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit

  • der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2023 - Anlage 1 - und

  • der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2023 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) - Anlage 2 -

bekannt gemacht (§ 39b Absatz 6 und § 51 Absatz 4 Nummer 1a EStG).

Die Programmablaufpläne berücksichtigen die für 2023 vorgesehenen Anpassungen

  • des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 10.632 Euro),

  • der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG,

  • der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 4.344 Euro bzw. 8.688 Euro),

  • der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung (Anhebung auf 59.850 Euro),

  • beim Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf 1,6 %),