Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems vorzugeben. Folgende Technische Richtlinien wurden überarbeitet.
Technische Richtlinie BSI TR-03153-1:
Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung
Version 1.1.1
Technische Richtlinie BSI TR-03153-1 Anhang A:
Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung, Anhang A - Zertifizierungsanforderungen
Version 1.1.1
Technische Richtlinie BSI TR-03153-1-TS:
Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung Testspezifikation (TS)
Version 1.1.0
Technische Richtlinie BSI TR-03153-1 Anhang A - TS:
Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme, Teil 1: Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung, Anhang A - TS - Prüfung der Zertifizierungsanforderungen
Version 1.1.0
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