I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Rechtsnachfolgerin der A-GmbH (vormals: B-GmbH). Sie betreibt den Einzelhandel mit Lebensmitteln, Textilien, Haus- und Gartenartikeln. Die B-GmbH gehörte zur "B-Gruppe", die verschiedene SB-Warenhäuser betrieb und durchschnittlich ... Mitarbeiter auf Vollzeitbasis beschäftigte. Rechtlich bestand die B-Gruppe aus der C-GmbH, der B-GmbH, D-GmbH, E-GmbH, F-GmbH und G-GmbH. Die Anteile an diesen Gesellschaften hielten --jeweils im Privatvermögen-- H, seine Ehefrau (E) sowie deren drei Kinder mit jeweils 20 v.H.
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