Checkliste bei einer weiteren Tätigkeit des Veräußerers

Checkliste bei einer weiteren Tätigkeit des Veräußerers

 

Prüfungspunkt

Erläuterungen

 

Aufgabe der gesamten bisherigen Tätigkeit

Dazu zählt jedenfalls bei freiberuflicher Tätigkeit auch eine Weiterbetreuung von Mandaten, die weniger als 10 % der Einnahmen in den letzten drei Jahren ausmachen.

 

Vorliegen der Voraussetzungen von §  16 Abs.  4 und §  34 Abs.  3 EStG

Vollendung des 55. Lebensjahres oder dauern­de Berufsunfähigkeit i.S.d. Sozialversicherungs­rechts, dann können auf Antrag diese Begünsti­gungen (Freibetrag und begünstigter Steuer­satz) in Anspruch genommen werden, einmalig im Leben möglich.

 

Bei Mitunternehmerschaft oder Betriebsaufspaltung

Veräußerung oder Übernahme ins Privatver­mögen von allen wesentlichen Betriebsgrund­lagen einschließlich Sonderbetriebsvermögen.

 

Bei Verkauf von Anteilen i.S.d. §  17 EStG

Der Freibetrag ist nach §  17 Abs.  3 EStG ggf. anteilig zu beantragen.

 

Künftiges Einstellen der Tätigkeit des bisherigen Unternehmers

Soll der bisherige Unternehmer seine Tätigkeit künftig einstellen, sollte ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot oder eine Kundenschutz­klausel vereinbart werden. Problem: Erforder­lichkeit einer Karenzentschädigung?

 

Künftige Tätigkeit des bisherigen Unternehmers für den Erwerber