Musterklausel zur Regelung der
Risikoverteilung
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§ Z Anstellungsverhältnisse
(1) Die Käuferin übernimmt keine Mitarbeiter des Verkäufers.
(2) Die Parteien sind sich einig, dass durch diesen Vertrag kein Betriebsübergang nach § 613a erfolgt. Sollten Arbeitnehmer des Verkäufers gleichwohl gem. § eine Anstellung bei der Käuferin erwirken, verpflichtet sich der Verkäufer, sämtliche Gehaltsansprüche einschließlich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen sowie Abfindungen für die Zeit zu tragen, bis die Arbeitnehmer bei der Käuferin ausscheiden. Die Käuferin verpflichtet sich, zum rechtlich nächstmöglichen Zeitpunkt den Arbeitnehmern zu kündigen. Kündigungsschutzklagen der Arbeitnehmer wird die Käuferin in Abstimmung mit dem Verkäufer führen. Angefallene Rechtsverfolgungskosten, insbesondere Gerichtskosten und Anwaltskosten, sind von dem Verkäufer zu tragen.
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