15.2 Betriebsveräußerung

Autor: Ott

15.2.1 Steuerliche Interessenlage

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Bei der Betriebsveräußerung steht für den Veräußerer im Mittelpunkt des Interesses, ob ein etwaiger Veräußerungsgewinn steuerlichen Vergünstigungen unterliegt. Neben der Gewerbesteuerfreiheit ist bei natürlichen Personen von Interesse, ob Freibeträge oder Steuerermäßigungen in Betracht kommen. Für natürliche Personen hält das EStG folgende Vergünstigungen bereit:

Für Gewinne aus der Veräußerung des ganzen Betriebs, eines Teilbetriebs, einer 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen (fingierter Teilbetrieb) sowie des gesamten Anteils an einer Personengesellschaft (Mitunternehmeranteil) oder des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 EStG) wird nach § 16 Abs. 4 EStG - nur auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen - ein Freibetrag von maximal 45.000 Euro gewährt.

Für außerordentliche Einkünfte i.S.v. § 14 Abs. 1, §§ 16 und 18 Abs. 3 EStG kommt entweder - ohne weitere Voraussetzungen - die sogenannte Fünftelregelung nach § 34 Abs. 1 EStG oder - nur auf Antrag und unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen - die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG zur Anwendung.

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