Übersicht über Sperr- und Behaltensfristen |
Vorschrift |
Dauer |
Vorgang |
Rechtsfolge |
5 Jahre |
Veräußerung oder Aufgabe des übernommenen Mitunternehmeranteils durch den Rechtsnachfolger nach der unentgeltlichen Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen bzw. bei der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils |
Beim Übertragenden werden im Übertragungszeitpunkt die stillen Reserven aufgelöst und als laufender Gewinn besteuert. |
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3 Jahre (Beginn mit Abgabe der Steuererklärung des Übertragenden für den VZ der Übertragung) |
Ein nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zum Buchwert übertragenes Einzelwirtschaftsgut wird veräußert oder entnommen, ohne dass die stillen Reserven durch Erstellung einer Ergänzungsbilanz dem übertragenden Gesellschafter zugeordnet worden sind. |
Rückwirkender Ansatz des Teilwerts auf den Zeitpunkt der Übertragung |
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7 Jahre |
Anteil einer Körperschaft an dem nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG übertragenen Einzelwirtschaftsgut wird unmittelbar oder mittelbar (z.B. Beitritt einer Körperschaft in die Mitunternehmerschaft oder durch Umwandlungsvorgang wie Formwechsel, Einbringung) begründet oder erhöht. |
Anteilig ("soweit") rückwirkender Ansatz des Teilwerts auf den Zeitpunkt der Übertragung |
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