EStR 2005 EStR 2005

Fassung vom: 16.12.2005
Inkrafttreten der Fassung: 01.01.2003
Stand: 01.11.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 16.12.2005

EStR 2005 Einkommensteuer-Richtlinien 2005

Einführung

EStR 2005 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2005 )

Nach Artikel 108 Abs. 7 des Grundgesetzes wird folgende Allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen: Einführung (1) Die Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (EStR 2005) sind Weisungen an die Finanzbehörden zur einheitlichen Anwendung des Einkommensteuerrechts, zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung. (2) Die EStR 2005 sind für die Veranlagung zur Einkommensteuer ab dem VZ 2005 anzuwenden. (3) Anordnungen, die mit den nachstehenden Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden. (4) Diesen Richtlinien liegt, soweit im Einzelnen keine andere Fassung angegeben ist, das Einkommensteuergesetz 2002 i. d. F. der Bekanntmachung vom 19. 10. 2002 (BGBl. I S. 4210, 2003 I S. 179, BStBl I S. 1209), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zu dem Dritten Zusatzprotokoll vom 4. 6. 2004 zum Abkommen vom 16. 6. 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete vom 15. 12. 2004 (BGBl. II S. 1653, BStBl 2005 I S. 346), zu Grunde.