FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 06.02.2024
VI 3012-S 2532-406

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 06.02.2024 (VI 3012-S 2532-406) - DRsp Nr. 2024/80083

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 06.02.2024 - Aktenzeichen VI 3012-S 2532-406

DRsp Nr. 2024/80083

Auswirkungen des Wegfalls der Besteuerung der Gas- / Wärmepreisbremse (Soforthilfe Dezember 2022) durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz auf die Vordrucke zur Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2023; Einkommensteuer-Kurzinformation Nr. 2024/4

Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl 2023 I Nr. 411) wurden die §§ 123 bis 126 EStG (Besteuerung des Bruttoentlastungsbetrages der Gas- / Wärmepreisbremse - Soforthilfe Dezember 2022 -) ersatzlos gestrichen.

Zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung waren die papiergebundenen Vordrucke zur Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2023 jedoch schon gedruckt. Zwischenzeitlich wurden jene auch an die Finanzämter und Gemeinden / Kommunen ausgeliefert. Konkret betroffen ist die Zeile 17 der Anlage SO 2023 nebst entsprechenden Erläuterungen in der Anleitung zur Anlage SO 2023 sowie in der Anleitung zum Hauptvordruck ESt 1 A 2023, die nunmehr insgesamt als gegenstandslos zu betrachten sind (s. auch Erlass vom 18. Januar 2024 - VI 3012 - S 2532 - 262791/2023).

Zeile 17 der Anlage SO 2023: