H 3 c EStHB2022
FNA: 611-1-1-1-11
Fassung vom: 16.12.2005
Stand: 01.01.2026
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276 vom 25.03.2013

H 3 c EStHB2022 Hinweise

H 3 c Hinweise

EStHB2022 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2012 und Einkommensteuer-Hinweise 2022 )

Anwendung des Teileinkünfteverfahrens in der steuerlichen Gewinnermittlung (für Beteiligungen von nicht mehr als 25 %) >BMF vom 23. 10. 2013 (BStBl I S. 1269) Hinzurechnungsbetrag Hinzurechnungen nach §§ 7, 10 AStG sind keine Einnahmen i. S. d. § 3 c Abs. 1 (>BFH vom 07. 09. 2005 - BStBl II 2006 S. 537). Teilabzugsverbot bei Bilanzberichtigung Kommt es im Rahmen einer Bilanzberichtigung zu einer Betriebsvermögensminderung i. S. d. § 3 c Abs. 2 Satz 1, gilt das Teilabzugsverbot auch dann, wenn der Bilanzierungsfehler dem Stpfl. in einem Jahr vor Geltung des Halbeinkünfteverfahrens unterlaufen ist (>BFH vom 27. 07. 2023 - BStBl II S. 1032). Teilabzugsverbot bei Mitunternehmerschaften - Das Teilabzugsverbot des § 3 c Abs. 2 findet in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 sind (>BFH vom 06. 02. 2020 - BStBl II S. 448). - Das Teilabzugsverbot findet auf Sonderbetriebsausgaben des Mitunternehmers keine Anwendung, die Gesamthandseinkünfte der Gesellschaft sind. Maßgebend ist insoweit eine auf den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft bezogene Betrachtung (>BFH vom 16. 11. 2023 - BStBl II 2024 S. 367). -