Erbanteile nach Teilungsanteilen >RFH vom 21. 5. 1931 (RStBl S. 559, 560) Beispiel: Der Erblasser E setzt seine Kinder A und B zu gleichen Teilen als Erben ein. Der Nachlass hat einen Wert von 1 600 000 EUR. A hat von E zu dessen Lebzeiten ein Grundstück (Grundbesitzwert 800 000 EUR) als ausgleichungspflichtige Zuwendung erhalten. Die Erwerbe von Todes wegen von A und B berechnen sich wie folgt:
Nachlass 1 600 000 EUR Zuzüglich auszugleichende Zuwendung + 800 000 EUR 2 400 000 EUR Anteil A (½) 1 200 000 EUR Abzüglich auszugleichende Zuwendung ./. 800 000 EUR 400 000 EUR Teilungsanteil A im Verhältnis zum Nachlass (400 000 EUR : 1 600 000 EUR) = ¼ Teilungsanteil B (1 200 000 EUR : 1 600 000 EUR) = ¾ Erwerb A durch Erbanfall: ¼ von 1 600 000 EUR 400 000 EUR Erwerb B durch Erbanfall: ¾ von 1 600 000 EUR 1 200 000 EUR
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