Überhöhte Zugewinnausgleichsforderung bei güterrechtlichem Zugewinnausgleich >R E 5.2 Objektive und subjektive Voraussetzungen einer Schenkung auf den Todesfall >BFH vom 5. 12. 1990 (BStBl 1991 II S. 181) Wert des Erwerbs Beispiel: A erwirbt mit dem Tod des Erblassers E durch Schenkung auf den Todesfall ein zum Nachlass des E gehörendes Grundstück mit einem Grundbesitzwert von 900 000 EUR gegen Übernahme der auf dem Grundstück lastenden, mit 300 000 EUR valutierenden Hypothekenschulden. Wert des Erwerbs des A durch Schenkung auf den Todesfall:
Grundbesitzwert des Grundstücks 900 000 EUR Abzüglich Verbindlichkeiten ./. 300 000 EUR Bereicherung 600 000 EUR
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