Anwachsungserwerb Beispiel: Gesellschafter der gewerblich tätigen X-OHG sind die natürlichen Personen A, B und C zu je einem Drittel. Beim Tod des Gesellschafters A wird die Gesellschaft durch die verbleibenden Gesellschafter B und C fortgesetzt. Der Gesellschaftsvertrag sieht die Abfindung der Erben zum Buchwert vor. Der Gesellschaftsanteil des A hatte bei seinem Tod einen steuerlichen Wert von 500 000 EUR und einen Buchwert von 300 000 EUR. Der Anwachsungserwerb von B und C unterliegt als Schenkung auf den Todesfall der Erbschaftsteuer mit folgendem Wert:
Steuerwert des Gesellschaftsanteils A 500 000 EUR Abzüglich Abfindung an die Erben zum Buchwert ./. 300 000 EUR Übersteigender Wert 200 000 EUR Davon entfallen auf B bzw. C (je 1/2) = 100 000 EUR
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