| Autor: Probst |
Für Zwecke der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer wird die Personengesellschaft grundsätzlich transparent behandelt (Transparenzprinzip).1) Die Personengesellschaft ist folglich in diesen Fällen einkommen- und körperschaftsteuerlich nur Subjekt der Einkünfteermittlung, besteuert wird indes der Gesellschafter. Dieser Grundsatz gilt jedoch seit Einführung des KöMoG2) nicht mehr uneingeschränkt. Nach dem neuen §
|
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|