Der Erwerb von Kulturgütern i. S. v. §
Die Voraussetzungen des §
Die Bereitschaft, die Kulturgüter der Denkmalpflege zu unterstellen, kann bereits beim Erblasser oder Schenker vorgelegen haben. Es ist ausreichend, wenn sie erst vom Steuerpflichtigen erfüllt wird. Die Steuerbefreiung knüpft an den Erwerb an, die Voraussetzungen sind deshalb in jedem Fall vom Steuerpflichtigen zu erfüllen.
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