BFH - Urteil vom 18.08.2021
XI R 20/19
Normen:
FGO § 126 Abs. 2; KStG § 8 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2022, 403
Vorinstanzen:
FG München, vom 10.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1253/17

Parallelentscheidung zu BFH XI R 43/20 v. 18.08.2021

BFH, Urteil vom 18.08.2021 - Aktenzeichen XI R 20/19

DRsp Nr. 2022/3672

Parallelentscheidung zu BFH XI R 43/20 v. 18.08.2021

1. NV: Kommt es im Jahr der (Buchwert-)Einbringung zu einer Veräußerung von Anteilen an der Personengesellschaft durch die einbringende Kapitalgesellschaft, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens vor, wenn das FG das Verfahren über die Rechtmäßigkeit des mit Blick auf einen sog. Sperrfristverstoß angefochtenen Körperschaftsteuerbescheid nicht aussetzt, bis durch einen Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bestandskräftig entschieden ist, ob und in welcher Höhe ein Gewinn aus der Veräußerung der Anteile in diesem Streitjahr entstanden ist. 2. NV: Ein rückwirkender (einkommenserhöhender) Ansatz von Teilwerten bei einer Einbringung zu Buchwerten wegen eines sog. Sperrfristverstoßes i.S. des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG ist ausgeschlossen, wenn die vollentgeltliche Übertragung von Anteilen durch den Einbringenden an eine Körperschaft innerhalb der Sperrfrist im Ergebnis zu einer Aufdeckung der stillen Reserven in den zuvor eingebrachten Wirtschaftsgütern führt (Parallelentscheidung zum Senatsurteil vom 18.08.2021 - XI R 43/20, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

Tenor