Auf die Revision der Klägerinnen wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Oktober 2013
Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
A.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) zu 1. —die A–GmbH— ist eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand in der Beratung von Unternehmen und Unternehmern besteht. Gesellschafter der A–GmbH waren zunächst mit Anteilen von jeweils 50 % die Klägerin zu 2. —B— sowie ein Dritter. B war außerdem bis 2008 zur Geschäftsführerin der A–GmbH bestellt.
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