1. Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 27. Februar 2013 -
2. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 200,00 Euro festgesetzt.
I. Die Parteien streiten im Ausgangsverfahren noch darüber, ob die Beklagte die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2011 richtig ausgefüllt hat und vorab über den Rechtsweg.
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