Autor: Probst |
In der nachfolgenden Tabelle sind zunächst die Steuerbelastungen der Kapitalgesellschaft und der Personengesellschaft für den Fall gegenübergestellt, in dem keine Thesaurierung stattfindet. Der Berechnung der Gesamtbelastung wurde dabei jeweils der Reichensteuersatz von 45 % zugrunde gelegt. Der Blick auf die Gesamtbelastung beider Rechtsformvarianten verdeutlicht die vom Gesetzgeber beabsichtigte Gleichbehandlung der beiden Investitionsvehikel. Trotzdem zeigt sich ein leichter Vorteil der Personengesellschaft gegenüber der Kapitalgesellschaft.
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