FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 22.06.2016
7 K 7184/14
Normen:
UStG § 4 Nr. 16b;
Fundstellen:
DStR 2017, 8
DStRE 2017, 478

Umsatzsteuerfreiheit wesentlicher Teile der Umsätze aus dem Betrieb eines privaten Krankenhauses; Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16b UStG; Feststellungslast des Antragstellers für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Steuerbefreiung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.06.2016 - Aktenzeichen 7 K 7184/14

DRsp Nr. 2016/13559

Umsatzsteuerfreiheit wesentlicher Teile der Umsätze aus dem Betrieb eines privaten Krankenhauses; Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16b UStG; Feststellungslast des Antragstellers für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Steuerbefreiung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 16b;

Tatbestand

Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG. Streitig ist, ob der wesentliche Teil ihrer Umsätze aus dem Betrieb eines privaten Krankenhauses in den Streitjahren 2005 und 2006 sowie 2013 umsatzsteuerfrei war.

Zu den Kommanditisten der Klägerin zählte Frau B... (Anteil 13%, vgl. Bl. 17, 38 der Betriebsprüfungsakte - BP -), deren geschiedener Ehemann C... einer der beiden Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und ärztlicher Leiter der plastischen chirurgischen Abteilung der Klägerin war (vgl. Bl. 32, 72 BP). C... war am Kommanditanteil der B... zu 90 % atypisch still beteiligt (vgl. Bl. 500 BP). Frau B... war für die Klägerin als Verwaltungsleiterin tätig. Die Klägerin ist Organträgerin der D... GmbH.

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