Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 16 vom 22.03.2017
ZIP 2017, 1387
ZIP 2017, 25
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 05.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Sa 67/15
ArbG Rheine, vom 27.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1218/14
Wettbewerbsverbot und fehlende Karenzentschädigung und salvatorische KlauselNichtigkeit von Wettbewerbsverboten ohne KarenzentschädigungNichtige Wettbewerbsverbote und salvatorische KlauselAnforderungen an Klage auf zukünftige Karenzentschädigungszahlungen
BAG, Urteil vom 22.03.2017 - Aktenzeichen 10 AZR 448/15
DRsp Nr. 2017/4317
Wettbewerbsverbot und fehlende Karenzentschädigung und salvatorische KlauselNichtigkeit von Wettbewerbsverboten ohne KarenzentschädigungNichtige Wettbewerbsverbote und salvatorische KlauselAnforderungen an Klage auf zukünftige Karenzentschädigungszahlungen
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das entgegen § 74 Abs. 2HGB keine Karenzentschädigung enthält, ist kraft Gesetzes nichtig. Eine salvatorische Klausel ist nicht geeignet, diese Folge zu beseitigen oder zu heilen.Orientierungssätze:1. Wettbewerbsverbote, die entgegen § 74 Abs. 2HGB keine Karenzentschädigung vorsehen, sind nichtig.2. Eine ersetzende salvatorische Klausel, die eine automatische Ersetzung der nichtigen vertraglichen Regelung vorsieht, führt nicht zur Wirksamkeit einer Wettbewerbsvereinbarung ohne zugesagte Karenzentschädigung. Die salvatorische Klausel beinhaltet nicht die erforderliche eindeutige Zusage einer Karenzentschädigung. Der Arbeitnehmer kann aus ihr weder bei Vertragsschluss noch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erkennen, ob er Anspruch auf eine Karenzentschädigung hat.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf" abrufen.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.