BFH, Urteil vom 26.02.2004 - Aktenzeichen XI R 62/03
DRsp Nr. 2004/9319
Wiedereinsetzung bei konkreter Einzelanweisung
»Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56FGO) ist jedenfalls dann zu gewähren, wenn ein Angehöriger der rechtsberatenden Berufe, in dessen Kanzlei durch organisatorische Maßnahmen im Grundsatz eine ordnungsgemäße Ausgangskontrolle gewährleistet war, einer Kanzleiangestellten, die sich als zuverlässig erwiesen hat, eine konkrete Einzelanweisung erteilt hat, die bei Befolgung die Fristwahrung sichergestellt hätte.«