LG Osnabrück, vom 11.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 1214/02
Haftung des Geschäftsführers bei Verletzung der ihm obliegenden Pflichten im Zusammenhang mit Erwerb eines anderen Unternehmens - zu erheblichen Verlusten führende Fehlinvestition; Due Diligence
OLG Oldenburg, Urteil vom 22.06.2006 - Aktenzeichen 1 U 34/03
DRsp Nr. 2006/26427
Haftung des Geschäftsführers bei Verletzung der ihm obliegenden Pflichten im Zusammenhang mit Erwerb eines anderen Unternehmens - zu erheblichen Verlusten führende Fehlinvestition; "Due Diligence"
»1. Bei der Haftung des Geschäftsführers nach § 43GmbHG ist zu berücksichtigen, dass dem Geschäftsführer bei unternehmerischen Entscheidungen ein erhebliches Handlungsermessen zusteht (im Anschluss an BGHZ 135, 244, 257; BGH DB 2002, 473).Diese Grundsätze gelten auch bei personellen Maßnahmen (hier bei einer Gehaltserhöhung für einen leitenden Mitarbeiter), die in den Kompetenzbereich des Geschäftsführers fallen und die jedenfalls subjektiv im Unternehmensinteresse vorgenommen und nicht von sachfremden Erwägungen getragen werden.
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