Mehrwertsteuer: Pro-rata-Abzug bei der Zahlung von Dividenden und Darlehenszinsen im Konzern
EuGH, vom 14.11.2000 - Aktenzeichen Rs C-142/99
DRsp Nr. 2001/1039
Mehrwertsteuer: Pro-rata-Abzug bei der Zahlung von Dividenden und Darlehenszinsen im Konzern
Nach Art. 19 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie müssen im Nenner des Bruchs, der zur Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs dient, unberücksichtigt bleiben- zum einen Dividenden, die Tochtergesellschaften an eine Holdinggesellschaft ausschütten, die wegen anderer Tätigkeiten mehrwertsteuerpflichtig ist und die für diese Tochtergesellschaften Verwaltungsdienstleistungen erbringt, und- zum anderen Zinsen, die Tochtergesellschaften dieser Holdinggesellschaft für ihnen gewährte Darlehen zahlen, wenn diese Darlehensumsätze keine wirtschaftliche Tätigkeit der Holdinggesellschaft i.S. des Art. 4 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie darstellen.