LG München I, vom 06.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 33 O 6912/10
Zulässiger Zeitpunkt für die Beendigung eines Unternehmensvertrages im GmbH-KonzernAusgleich des Jahresfehlbetrages durch Aufrechnung mit einem Gegenanspruch des herrschenden Unternehmens
OLG München, Urteil vom 20.11.2013 - Aktenzeichen 7 U 5025/11
DRsp Nr. 2014/5774
Zulässiger Zeitpunkt für die Beendigung eines Unternehmensvertrages im GmbH-KonzernAusgleich des Jahresfehlbetrages durch Aufrechnung mit einem Gegenanspruch des herrschenden Unternehmens
1. § 302 Abs. 1, 3AktG findet im Vertragskonzern mit einer GmbH als abhängiger Gesellschaft entsprechend Anwendung. Der auszugleichende Jahresfehlbetrag kann grundsätzlich auch durch Aufrechnung mit einem Gegenanspruch des herrschenden Unternehmens erfolgen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Geldmittel oder entsprechende Sachleistungen unter ausdrücklich vorher vereinbarter Anrechnung auf eine bestehende oder künftige Verlustausgleichverpflichtung zur Verfügung gestellt werden.2. § 296 Abs. 1 S. 1AktG, wonach Unternehmensverträge mit einer abhängigen Aktiengesellschaft nur zum Ende des Geschäftsjahres oder des sonst vertraglich bestimmten Abrechnungszeitraums aufgehoben werden können, findet auf Unternehmensverträge im GmbH-Konzern entsprechende Anwendung. Besonderheiten des GmbH-Rechts stehen dem nicht entgegen. Vielmehr ist aus Gründen der Rechtsicherheit und Rechtsklarheit sowie zur Vermeidung von Manipulationen zu Lasten anderer Gläubiger eine entsprechende Anwendung geboten.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf" abrufen.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.