LSG Schleswig-Holstein, vom 27.10.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 235/92
Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Geltungsbereich - Inanspruchnahme eines unabhängigen Unternehmers für Reinigungsarbeiten, die vorher von Arbeitnehmern des Unternehmens ausgeführt wurden - Einbeziehung - Tätigkeit, die von nur einem Arbeitnehmer ausgeführt wird - Unbeachtlich
EuGH, Urteil vom 14.04.1994 - Aktenzeichen Rs C-392/92
DRsp Nr. 1996/29098
Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Geltungsbereich - Inanspruchnahme eines unabhängigen Unternehmers für Reinigungsarbeiten, die vorher von Arbeitnehmern des Unternehmens ausgeführt wurden - Einbeziehung - Tätigkeit, die von nur einem Arbeitnehmer ausgeführt wird - Unbeachtlich
(Christel Schmidt gegen Spar- und Leihkasse der früheren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen)Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 77/187 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen ist so auszulegen, daß ein Fall, in dem ein Unternehmer durch Vertrag einem anderen Unternehmer die Verantwortung für die Erledigung der früher von ihm selbst wahrgenommenen Reinigungsaufgaben überträgt, auch dann dem Anwendungsbereich der Richtlinie unterliegt, wenn diese Aufgaben vor der Übertragung von einer einzigen Arbeitnehmerin erledigt wurden.
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