BGH - Urteil vom 05.10.1988 (VIII ZR 222/87) - DRsp Nr. 1992/2301
BGH, Urteil vom 05.10.1988 - Aktenzeichen VIII ZR 222/87
DRsp Nr. 1992/2301
Verkäufer-Haftung wegen unrichtiger Angaben über Umsätze und Erträge, beim Unternehmenskauf (hier: Kauf einer Rechtsbeistandspraxis):(a) regelmäßig nicht gerechtfertigte Annahme eines Sachmangels oder einer Eigenschaftszusicherung;(b-c) Schadensersatzanspruch des Käufers aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen des durch die falschen Angaben veranlaßten ungünstigen Vertragsschlusses(c) ohne Nachweispflicht dafür, daß sich der Verkäufer bei wahrheitsgemäßen Angaben auf einen geringeren Kaufpreis eingelassen hätte.