Anwendungsbereich

Autor: Löbe

Der Freibetrag wird für folgende Veräußerungsgewinne gewährt:

Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Betriebs,

Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs,

Veräußerung oder Aufgabe einer 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (gilt als Teilbetrieb),

Veräußerung oder Aufgabe des gesamten Mitunternehmeranteils,

Veräußerung oder Aufgabe des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters an einer KG a.A.

Eine 100-%-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist kein Teilbetrieb, sondern "gilt" im Rahmen des §  16 EStG als solcher (§  16 Abs.  1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG). Wird die 100-%-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zusammen mit dem übrigen Betrieb oder einem "echten" Teilbetrieb veräußert oder im Zuge der Veräußerung in das Privatvermögen überführt, ist auch der auf die 100-%-Beteiligung entfallende Gewinn - allerdings nur nach §  16 Abs.  4 EStG - begünstigt.

Hinweis