Autor: Löbe |
Der Freibetrag wird für folgende Veräußerungsgewinne gewährt:
Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Betriebs, |
Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs, |
Veräußerung oder Aufgabe einer 100%igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (gilt als Teilbetrieb), |
Veräußerung oder Aufgabe des gesamten Mitunternehmeranteils, |
Veräußerung oder Aufgabe des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters an einer KG a.A. |
Eine 100-%-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist kein Teilbetrieb, sondern "gilt" im Rahmen des § 16 EStG als solcher (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG). Wird die 100-%-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zusammen mit dem übrigen Betrieb oder einem "echten" Teilbetrieb veräußert oder im Zuge der Veräußerung in das Privatvermögen überführt, ist auch der auf die 100-%-Beteiligung entfallende Gewinn - allerdings nur nach § 16 Abs. 4 EStG - begünstigt.
Hinweis |
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