1.
Von der Darstellung des Tatbestandes sieht der Senat gemäß §
2.
Der Senat kann offenlassen, ob die Beschwerdebegründung den Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen i.S. von §
a)
Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) als grundsätzlich bedeutsam erachteten Themen
"Problematik von Sonderbetriebsausgaben im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften aus selbstständiger Arbeit" sowie "Problematik von gewillkürtem Betriebsvermögen bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit"
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