LAG Düsseldorf, vom 01.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen Sa 1213/06
ArbG Solingen, vom 17.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 551/06
Betriebsübergang; Verwirkung des Widerspruchsrechts
BAG, Urteil vom 02.04.2009 - Aktenzeichen 8 AZR 318/07
DRsp Nr. 2009/21554
Betriebsübergang; Verwirkung des Widerspruchsrechts
Beginn der Widerspruchsfrist bei Betriebsübergang; Verwirkung des Widerspruchsrechts eines Arbeitsnehmers bei Betriebsübergang; "Zeitmoment" bei Verwirkung; Rechtsfolgen eines nach wirksam erklärten Widerspruch geschlossenen AufhebungsvertragOrientierungssätze:1. Ist ein Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5BGB falsch oder unvollständig, so beginnt die Frist für den Widerspruch nach § 613a Abs. 6BGB nicht zu laufen.2. Das Recht zum Widerspruch kann verwirkt werden. Für das dazu erforderliche "Zeitmoment" ist nicht auf eine feststehende Monatsfrist abzustellen. Die Frist für das Zeitmoment beginnt aber nicht erst mit der zutreffenden Unterrichtung des Arbeitnehmers zum Betriebsübergang und seinen Folgen zu laufen.3. Das Zeitmoment bemisst den Zeitraum, in welchem die möglichen, die Verwirkung begründenden Vertrauensumstände gesetzt worden sind. Dieser beginnt grundsätzlich einen Monat nach einer Unterrichtung über den Betriebsübergang in Textform, auch wenn diese unvollständig oder fehlerhaft war. Ob das Zeitmoment erfüllt ist, wenn seit dem fiktiven Ablauf der Widerspruchsfrist bis zur Ausübung des Widerspruchsrechts wie im Streitfall knapp zwölf Monate vergangen sind, brauchte der Senat nicht zu entscheiden.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.