Die A GmbH (im folgenden Antragstellerin genannt) entwickelt Kabelsätze für Kfz-Verbindungs- und Elektroniksysteme und andere Automobilzulieferprodukte. Das Unternehmen gehörte im Streitjahr zur Unternehmensgruppe der B, C- Stadt, D-Land.
Gesellschafter der Antragstellerin waren bis zum 27.11.1996 die E GmbH in F-Stadt/Deutschland (E) mit 9.999.999,- DM der Geschäftsanteile und die G. in H-Stadt/D-LAND (Konzernmutter) mit 1.000,- DM der Geschäftsanteile.
Mit Vertrag vom 27.11.1996 erwarb die Firma I GmbH, J-Stadt, alle Geschäftsanteile im Nennbetrag von 10.000.0000,- DM für 7.654.000.- DM. Nachfolgend wurde zunächst die I GmbH und sodann die I GmbH & Co OHG Gesamtrechtsnachfolgerin der Antragstellerin.
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