Autor: Löbe |
Bei Zuwendungen unter Lebenden werden häufig gravierende Fehler gemacht. Diese können zum einen auf Gedankenlosigkeit zurückzuführen sein. Es werden mögliche Entwicklungen in der Zukunft schlichtweg nicht bedacht oder übersehen. Zum anderen können die Fehler ganz einfach auf Unkenntnis der Rechtslage, insbesondere der schenkungsteuerrechtlichen Grundlagen, beruhen.
Häufig schenken Eltern ihren Kindern zu Lebzeiten eine Immobilie und behalten sich hierbei das Nießbrauchsrecht vor. In diesen Zusammenhang kommt es immer wieder zu Fehlern. Die wesentlichen Fehler sollen an dieser Stelle in der gebotenen Kürze dargestellt werden:
Der Vorbehaltsnießbraucher kann das Wirtschaftsgut selbst nutzen, vermieten, verpachten oder einem anderen unentgeltlich überlassen. Er ist jedoch nicht berechtigt, in dessen Substanz einzugreifen. Dadurch kann er grundsätzlich nicht das Gebäude nach seinen Wünschen umgestalten oder wesentlich verändern. Eine Ausnahme besteht, sofern Nießbrauchsbesteller und Nießbrauchsberechtigter zusätzlich zum Vorbehaltsnießbrauchsrecht schuldrechtlich im Innenverhältnis etwas anderes vereinbaren.
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