Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 22.10.2009 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über den Übergang des Arbeitsverhältnisses der Klägerin auf den Beklagten sowie um die Verpflichtung, sie zu unveränderten Bedingungen weiter zu beschäftigen.
Die Klägerin war seit dem 01.10.1992 bei der H- und T GmbH als Hausdame beschäftigt, zuletzt mit einem monatlichen Bruttoentgelt von 2.045,70 € bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden.
Die H- und T GmbH (HTM) betrieb als Pächterin das F-Hotel, das sich auf dem Grundstück Straße 19 in B-Stadt befindet. Eigentümerin dieses Grundstückes ist die Fa. X GmbH (X).
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