Autor: Mayer |
Regelmäßig, weil sprachlich flüssiger, wird von der Rechtsform von Unternehmen gesprochen. Dem weiteren Verständnis förderlich ist es jedoch, sich klarzumachen, dass es präziser ist, zu sagen, ein Unternehmen werde in einer bestimmten Rechtsform betrieben. Gegenstand der gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Betrachtung ist nämlich allein der Unternehmensträger.
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