Autoren: Müller/Ott |
Neben der Kapitalherabsetzung und der Liquidation kommt als dritte Form der Kapitalrückzahlung die Rückzahlung von Beträgen aus dem steuerlichen Einlagekonto an die Anteilseigner in Betracht. Diese Einlagenrückzahlung außerhalb der Liquidation oder Kapitalherabsetzung führt seit der Neuregelung des § 17 Abs. 4 EStG durch das Jahressteuergesetz 1997 (ausführlich dazu Ott, DStZ 1997,
Soweit die Rückzahlung aus dem steuerlichen Einlagekonto die Anschaffungskosten nicht übersteigt, kommt es zu einer steuerneutralen Kürzung der Anschaffungskosten, die nur Bedeutung hat im Rahmen einer späteren Veräußerung oder bei einer späteren Liquidation bzw. Kapitalherabsetzung. Die Einlagenrückgewähr stellt insoweit eine Korrektur der Anschaffungskosten der Anteile dar. Aufgrund dieser Korrekturfunktion ist auch das Halbeinkünfteverfahren nicht anwendbar mit der Folge, dass die Anschaffungskosten in vollem Umfang und nicht etwa nur zur Hälfte gekürzt werden. |
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