Steuerliche Gestaltung zu Lebzeiten 7/24 Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften |
Umwandlungssteuergesetz und Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen |
Autor: Bolk |
Wird ein Mitunternehmeranteil nach § 20 UmwStG auf Antrag zu Buchwerten in eine GmbH eingebracht, war eine Buchwertfortführung für (alte) Einbringungsvorgänge nach dem UmwStG a.F. ausgeschlossen, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen (insb. Grundbesitz, Beteiligungen an Kapitalgesellschaft etc.) nicht ebenfalls in die GmbH eingebracht wurden.1) Dies vertritt die Finanzverwaltung im nunmehr gültigen UmwSt-Erlass2) trotz Gesetzesänderung weiterhin. Dem Erlass ist entgegenzuhalten, dass diese Grundsätze nicht mehr im bisher vertretenen Ausmaß gelten, denn der BFH3) hat inzwischen entschieden, dass die Buchwertfortführung weder unter dem Gesichtspunkt des § noch eines Gesamtplans gefährdet sei, wenn eine wesentliche Betriebsgrundlage des einzubringenden Betriebs unter Aufdeckung der stillen Reserven vorher „ausgelagert“ oder veräußert werde, soweit dies auf Dauer angelegt sei und sich nicht als vorgeschoben erweise.
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