Ausgliederung in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft

Steuerliche Gestaltung zu Lebzeiten 7/24 Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften 

Ausgliederung in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft

Autor: Bolk

Streitig ist, ob die unmittelbare Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft in das Gesamthandsvermögen einer anderen, auch beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaft unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zum Buchwert zulässig ist.

Der Wortlaut des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG gestattet eine Bewertung mit dem Buchwert nicht. Begründet wird dies mit dem gesetzlich abschließend geregelten Katalog derjenigen Sachverhalte, bei denen eine Übertragung zum Buchwert zulässig ist. Folgt man diesen Vorgaben, dann liegen im Fall unentgeltlicher Übertragung Entnahmen in der abgebenden Personengesellschaft und Einlagen in der übernehmenden Personengesellschaft vor. Steht die Übertragung im Zusammenhang mit der Veränderung der Gesellschaftsrechte, handelt es sich um Veräußerung bzw. Anschaffung. Mit anderen Worten: Die Aufdeckung stiller Reserven ist so jedenfalls nicht zu verhindern.