Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern bei Beteiligung von Kapitalgesellschaften

Steuerliche Gestaltung zu Lebzeiten 7/24 Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Personengesellschaften 

Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern bei Beteiligung von Kapitalgesellschaften

Autor: Bolk

Bei Übertragung bestehende Beteiligung

Bei der Übertragung aus einem Betriebsvermögen oder aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft ist der Teilwert anzusetzen, soweit an der Personengesellschaft eine Kapitalgesellschaft vermögensmäßig beteiligt ist und aufgrund der Übertragung ihr Anteil am Vermögen unmittelbar oder mittelbar begründet wird oder sich erhöht (§ 6 Abs. 5 Satz 5 EStG).1)

Diese Fälle spielen normalerweise in der Praxis einer GmbH & Co. KG keine Rolle, weil die Komplementär-GmbH regelmäßig nicht am Gesellschaftsvermögen der KG beteiligt ist.