Checkliste: Ablauf der Verschmelzung einer GmbH mit einer Personengesellschaft oder mit dem Alleingesellschafter |
Schritt |
Maßnahme |
Zu erledigen durch |
erledigt |
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1. |
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Erstellen eines Entwurfs des Verschmelzungs-vertrags; (zum Inhalt des Verschmelzungsvertrags vgl. Checkliste zum Verschmelzungsvertrag) |
i.d.R. Notar |
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2. |
Zuleitung des Entwurfs an den Betriebsrat (falls vorhanden) gem. § 5 Abs. 3 UmwG einen Monat vor Beschluss der Gesellschafterversammlung. Beachte: Nachweis über Zuleitung des Entwurfs an die Gesellschafter ist gemäß § 17 UmwG Voraussetzung der wirksamen Verschmelzung |
Geschäftsleitung der GmbH |
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3. |
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Einladung zur Gesellschaftsversammlung |
Geschäftsleitung der GmbH |
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4. |
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Erstellen eines Verschmelzungsberichts gem. § 8 UmwG Achtung: Verzicht möglich gem. § 8 Abs. 3 UmwG, notarielle Beurkundungspflicht! |
Geschäftsleitung der GmbH |
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5. |
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Verschmelzungsprüfung gem. § 9 UmwG (falls ein Gesellschafter dies verlangt). Merke: Bei der GmbH erfolgt Prüfung nur, wenn ein Gesellschafter dies verlangt (§ 48 UmwG) |
Verschmelzungsprüfer (WP bzw. WPG, bei mittelgroßer GmbH i.S.d. § 267 HGB auch vBP bzw. BPG) |
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6. |
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Notariell beurkundeter Verschmelzungsvertrag gem. § 6 UmwG und notarielle beurkundete Verschmelzungsbeschluss gem. § 13 Abs. 3 UmwG |
Notar |
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7. |
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Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister gem. § 16 UmwG mit folgenden Anlagen Verschmelzungsvertrag a) Protokolle der Verschmelzungsbeschlüsse b) |
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