Versorgungsleistungen aufgrund testamentarischer Anordnungen

Archiv Betriebsveräußerung, -aufgabe und -verpachtung 4/11 Wiederkehrende Leistungen bei der vorweggenommenen Erbfolge 

Versorgungsleistungen aufgrund testamentarischer Anordnungen

Autor: Löbe

Nach Rdnr. 2 des vierten Rentenerlasses können Versorgungsleistungen auch auf einer Verfügung von Todes wegen (Erbeinsetzung oder Vermächtnis durch Testament oder Erbvertrag) beruhen, wenn sie bei einer Vermögensübergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten als Versorgungsleistungen zu beurteilen wären.

Obwohl damit eigentlich der Regelungsbereich der Vermögensübergabe (Vermögensübertragung unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge) verlassen wird, lässt sich die Gleichbehandlung damit rechtfertigen, dass eine Qualifizierung als Versorgungsleistung eben nur dann in Betracht kommt, wenn die Leistungen bei einer (fiktiven) Vermögensübergabe unter Lebenden als Versorgungsleistungen zu qualifizieren wären.

Beispiel

V hat seine Tochter T im Testament zur Alleinerbin bestimmt und seiner Frau F eine lebenslängliche Vermächtnisrente i.H.v. monatlich 3.500 € zugewendet. Nach dem Tod des V erbt T vor allem einen Betrieb mit einem durchschnittlichen Jahresertrag von 100.000 €.

Lösung