1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 24. Oktober 2008 -
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Hinweis des Senats:
parallel zu BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 1023/08 -
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